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Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Mo - Fr. in der Zeit von 9 bis 19 Uhr erfolgt die normale tierärztliche Abrechnung. Außerhalb dieser Zeit und an Sonn- und Feiertagen rechnen wir mit Notdienstgebühren ab. Das bedeutet, alle erbrachten Leistungen werden zum 2-fachen Satz der GOT abgerechnet. Dazu fällt immer eine pauschale Notdienstgebühr von brutto € 59,50 an.
Die Fahrtkosten werden nach der Entfernung von meinem Standort im Ründerother Str. 27 in 51766 Engelskirchen berechnet. Gerne erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag, der Ihnen eine Kostenorientierung gibt.
Bezahlt werden muss gleich im Anschluss an die Behandlung in bar. Hausbesuche sowie auch die Besuche in der Praxis auf Rechnung sind nicht möglich. Sorgen Sie bitte dafür, dass Sie ausreichend Bargeld bereit haben.
Beispiel Hausbesuch zum Zwecke der Impfung außerhalb des Notdienstes einfacher Satz der GOT
Fahrtkosten günstigstenfalls € 3,50 pro gefahrenen Doppelkilometer, mind. jedoch € 13,00 zzgl. Mwst.
Hausbesuch pauschal € 34,50 zzgl. Mwst.
Allgemeine Untersuchung mit Beratung Hund, Katze, Frettchen € 23,62 zzgl. Mwst.
Eingehende klinische Untersuchung einzelner Organe (z. B. Kontrolle Zähne/Mundhöhle) € 17,25 zzgl. Mwst.
Eingehende klinische Untersuchung einzelner Organe (z. B. Untersuchung der Ohren) € 17,25 zzgl. Mwst.
Injektion subkutan € 11,50 zzgl. Mwst.
Impfstoff (je nach Hersteller und Art) +/- € 15,00 zzgl. Mwst.
Impfbescheinigung € 6,16 zzgl. Mwst.
Hilfskraft je 1/4 Std. € 17,25 zzgl. Mwst. (wenn Sie als Besitzer allein nicht ausreichend in der Lage sind, Ihr Tier während der Untersuchung / Behandlung) zu fixieren und mich vor z. B. Biss-/ Kratzverletzungen zu schützen.
Unter Berücksichtigung einer Anfahrtspauschale von € 13,00 und einer eingehenden klinischen Untersuchung (Zähne) ergäbe sich ein Rechnungsbetrag von ca. € 121,03 netto bzw. ca. € 144,03 brutto. Wird noch eine Hilfskraft benötigt, dann kämen hier noch mind. brutto € 20,53 dazu.
Bitte sein Sie sich bewusst, dass weitere Kosten entstehen können, die ggf. zusätzlich berechnet werden. Beispiele: benötigt Ihr Tier eine Entwurmungstablette und wir sollen diese direkt Eingeben oder haben Sie zusätzliche Fragen, die nicht im engen Zusammenhang mit der Impfleistung selbst stehen, oder sollen die Krallen gekürzt oder Analbeuteln entleert werden, dann sind dies alles Leistungen, deren Berechnung zusätzlich erfolgt.
Ebenso müssen Sie mit einem Aufschlag rechnen, wenn die ärztliche Leistung nur unter erheblichem Zeitaufwand stattfinden kann, da sich Ihr Schützling möglicherweise unkooperativ zeigt.
Zeit kostet Geld. In Ihrem eigenen Interesse, ist der Patient bei meinem Eintreffen bereit für die Untersuchung und muss nicht erst noch aufwendig eingefangen werden (z. B. Katze). Zu dem ist es sinnvoll sich vorher über alle gewünschten Leistungen klar zu sein, mir diese vorab mitzuteilen und eine entsprechend detailliertere Kostenvorausschau zu erfragen.