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Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).

 

Mo - Fr. in der Zeit von 9 bis 18 Uhr erfolgt die normale tierärztliche Abrechnung. Außerhalb dieser Zeit und an Sonn- und Feiertagen rechnen wir mit Notdienstgebühren ab. Das bedeutet, alle erbrachten Leistungen werden zum 2-fachen Satz der GOT abgerechnet. Dazu fällt immer eine pauschale Notdienstgebühr von brutto € 59,50 an.

Die Fahrtkosten werden nach der Entfernung von meinem Standort im Ründerother Str. 27 in 51766 Engelskirchen berechnet. Gerne erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag, der Ihnen eine Kostenorientierung gibt.

Bezahlt werden muss gleich im Anschluss an die Behandlung in bar oder per EC-Karte. Hausbesuche sowie auch die Besuche in der Praxis auf Rechnung sind nicht möglich.

Der Kostenvoranschlag beinhaltet nur die von Ihnen angefragte Leistung, wünschen Sie vor Ort die Erbringung zusätzlicher Leistungen, so sind diese nicht über den Kostenvoranschlag abgedecktund on Top zu leisten.

Ebenso müssen Sie mit einem Aufschlag rechnen, wenn die ärztliche Leistung nur unter erheblichem Zeitaufwand stattfinden kann, da sich Ihr Schützling möglicherweise unkooperativ zeigt.

Zeit kostet Geld. In Ihrem eigenen Interesse, ist der Patient bei meinem Eintreffen bereit für die Untersuchung und muss nicht erst noch aufwendig eingefangen werden (z. B. Katze).

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